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   OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 11 Verg 6/21   

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OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 11 Verg 6/21 (https://dejure.org/2021,51731)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.12.2021 - 11 Verg 6/21 (https://dejure.org/2021,51731)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Dezember 2021 - 11 Verg 6/21 (https://dejure.org/2021,51731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ausschreibung von Videokonferenzsystemen für hessische Schulen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Referenz als Eignungskriterium!?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Vergabeverfahren - Ausschreibung von Videokonferenzsystemen für die hessischen Schulen vergabewidrig

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Ausschreibung von Videokonferenzsystemen für die hessischen Schulen vergabewidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschreibung von Videokonferenzsystemen für die hessischen Schulen vergabewidrig - Land Hessen ist bei der Eignungsprüfung von einem intransparenten Begriff des Videokonferenzsystems ausgegangen

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Aus für die Berücksichtigung von Newcomern bei der Vergabe?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur eine geeignete Referenz belegt Eignung (VPR 2022, 31)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nach unten offene Anforderungen sind als Eignungskriterien ungeeignet! (IBR 2022, 199)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 241
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18

    Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten Bibliotheksinfrastruktur für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 11 Verg 6/21
    Dabei steht dem Auftraggeber bei der Auswahl der Eignungskriterien ein Beurteilungsspielraum zu, der seine Grenze in § 122 Abs. 4 GWB findet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2018 - VII Verg 4/18; Gnittke/Hattig in: Müller-Wrede, GWB, § 122 Rn. 25).

    Die singuläre Forderung einer Referenz ohne Rückbezug zu eigenständig definierten Eignungskriterien ist nach Einschätzung des Senats allerdings zulässig, sofern aus der Referenz Rückschlüsse auf damit mittelbar gestellte Eignungskriterien möglich sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2018 - Verg 4/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.6.2012 - 1 Verg 2/12; Opitz in: Burgi/Dreher, Beckscher Vergaberechtskommentar, § 122 Rn. 52).

  • OLG Koblenz, 13.06.2012 - 1 Verg 2/12

    Braune Tonne - Vergabeverfahren für Abfallentsorgungsleistungen: Grenzen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 11 Verg 6/21
    Die singuläre Forderung einer Referenz ohne Rückbezug zu eigenständig definierten Eignungskriterien ist nach Einschätzung des Senats allerdings zulässig, sofern aus der Referenz Rückschlüsse auf damit mittelbar gestellte Eignungskriterien möglich sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2018 - Verg 4/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.6.2012 - 1 Verg 2/12; Opitz in: Burgi/Dreher, Beckscher Vergaberechtskommentar, § 122 Rn. 52).
  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung

    Es dürfen demnach nur solche Eignungskriterien gestellt werden, die mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 71 m. w. N.).

    Bestehen nach der Auslegung noch Unklarheiten und Widersprüche, gehen sie zu Lasten des Auftraggebers (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 74; OLG Düsseldorf a. a. O. Rn. 64; Friton in BeckOK Vergaberecht, 27. Ed. Stand: 31. Oktober 2022, GWB § 122 Rn. 58).

    Der Beleg stellt in einem solchen Fall nicht nur einen Nachweis für die Eignung dar, sondern definiert zugleich konkludent die materiellen Eignungskriterien (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 16/21, juris Rn. 122; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 73 m. w. N. - jeweils zu § 46 VgV).

  • VK Bund, 31.05.2023 - VK 1-35/23

    Durchführung des Schleusendeckdienstes an einer Seeschleuse: Rügepräklusion,

    So dürfe nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 23. Dezember 2021 (Az. 11 Verg 6/21) bei der Eignungsprüfung auf die aus Sicht eines verständigen Bieters zu bestimmenden ,,Kernelemente der ausgeschriebenen Leistung" abgestellt werden, auch wenn diese Kernelemente nicht in der Bekanntmachung aufgelistet worden seien.

    So hat sich das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 23. Dezember 2021 (Az. 11 Verg 6/21) gar nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Eignungsanforderungen allein der Bekanntmachung zu entnehmen sind oder ob zusätzlich z.B. auf die Vergabeunterlagen oder zumindest die Leistungsbeschreibung zurückgegriffen werden darf.

    Seine Grenze findet dieses Bestimmungsrecht in § 122 Abs. 4 S. 1 GWB, wonach Eignungskriterien mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen (vgl. zum vorstehenden nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 4/18).

  • BayObLG, 06.09.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

    Wenn eine Referenz gefordert wurde ohne Rückbezug zu eigenständig aufgestellten Eignungskriterien, definiert die Referenz konkludent auch die materiellen Eignungskriterien (BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 16/21, juris Rn. 122; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 39).

    bb) Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Auswahl der Eignungskriterien ein Beurteilungsspielraum zu, der seine Grenzen in § 122 Abs. 4 GWB findet (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 71; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 42).

    Je komplexer der Auftragsgegenstand, desto höhere Eignungsanforderungen können gestellt werden (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 71; Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 72; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 47).

  • BayObLG, 26.07.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

    Wenn eine Referenz gefordert wurde ohne Rückbezug zu eigenständig aufgestellten Eignungskriterien, definiert die Referenz konkludent auch die materiellen Eignungskriterien (BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 16/21, juris Rn. 122; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 39).

    bb) Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Auswahl der Eignungskriterien ein Beurteilungsspielraum zu, der seine Grenzen in § 122 Abs. 4 GWB findet (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 71; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 42).

    Je komplexer der Auftragsgegenstand, desto höhere Eignungsanforderungen können gestellt werden (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 71; Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 72; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 47).

  • OLG Frankfurt, 28.09.2023 - 11 Verg 2/23

    Anforderungen an die Ausschreibung im Hinblick auf technische und berufliche

    Daher muss aus der Sicht eines verständigen, durchschnittlich erfahrenen Bieters beurteilt werden, welche Mindestanforderungen die vorgelegten Referenzen erfüllen müssen bzw. ob, und wenn ja welche Eignungskriterien mit der Referenzforderung verbunden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 11 Verg 6/21 - Videokonferenzsystem, juris Rn 73 m.w.N.).
  • VK Bund, 03.06.2022 - VK 1-45/22

    Bewachung

    Anders als in der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21), in der es um die Ausschreibung eines Videokonferenzsystems, in dem der erfolgreiche Bieter keine auch nur ansatzweise vergleichbaren Erfahrungen aufwies, haben sich vorliegend aufgrund der Eignungsanforderungen im Teilnahmewettbewerb ausschließlich Unternehmen beworben, die in der Bewachungs- und Sicherheitsbranche tätig sind.
  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 16/21

    Klarheit der Vergabeunterlagen bei geforderten Angaben zu einem vergleichbaren

    Die Referenz stellt in einem solchen Fall nicht nur einen Nachweis für die Eignung dar, sondern definiert zugleich konkludent die materiellen Eignungskriterien (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 73 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - Verg 2/22

    Rüge eines Vergaberechtsverstoßes durch Verständnisfrage

    Die Antragstellerin ist vorliegend der Ansicht, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen - einschließlich der Bieterinformation vom 9. August 2021 (vgl. insoweit OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 11 Verg 6/21 -, juris, Rdnr. 61) - seien hinsichtlich der streitgegenständlichen Eignungsanforderungen nicht eindeutig formuliert.
  • VK Nordbayern, 04.03.2022 - RMF-SG21-3194-6-44

    Nachprüfungsantrag durch BIEGE-Mitglied: Gewillkürte Prozessstandschaft?

    Je komplexer der Auftragsgegenstand ist, desto höhere Eignungsanforderungen können gestellt werden (OLG Frankfurt, B.v. 23.12.2021, 11 Verg 6/21).
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